Wenden
Grundfahraufgabe: Wenden
1. Definition
👉 Wenden bedeutet: Das Fahrzeug so zu drehen, dass man in entgegengesetzter Richtung auf derselben Straßeweiterfährt.
Unterschied zum Umkehren:
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Beim Umkehren kann man auch über eine Seitenstraße oder einen Kreisverkehr die Richtung ändern.
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Beim Wenden bleibt man auf derselben Straße.
2. Regeln nach StVO
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Wenden ist nur erlaubt, wenn:
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es keine Verkehrszeichen verbieten (z. B. Zeichen 272 „Verbot des Wendens“),
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keine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer entsteht,
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die Verkehrslage übersichtlich ist.
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Wenden ist verboten:
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auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen,
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an unübersichtlichen Stellen (Kurven, Kuppen, Kreuzungen mit schlechter Sicht),
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wenn durch Fahrbahnmarkierungen oder Verkehrszeichen untersagt.
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3. Möglichkeiten des Wendens
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In einem Zug: auf breiten Straßen durch eine einzige Vorwärtsbewegung.
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In mehreren Zügen (3-Punkte-Wende): bei engen Straßen durch Rangieren vorwärts – rückwärts – vorwärts.
4. Gefahren beim Wenden
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Übersehen von Gegenverkehr → Zusammenstoß.
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Fußgänger und Radfahrer im Wendebereich werden leicht übersehen.
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Zu enger Wendekreis → Bordsteinberührung oder Kollision mit parkenden Autos.
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Hektisches Rangieren → Kontrollverlust.
5. Verhaltenstipps für Fahrschüler
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Frühzeitig blinken (meist links).
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Rundumblick: Spiegel, Schulterblick, Kontrolle des Gegenverkehrs.
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Langsam fahren und rangieren → Schrittgeschwindigkeit.
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Genügend Platz einplanen → lieber einmal mehr rangieren.
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Immer prüfen: Darf ich hier überhaupt wenden?
6. Merksätze
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„Wenden nur dort, wo’s erlaubt und übersichtlich ist.“
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„Schulterblick in alle Richtungen.“
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„Langsam, vorausschauend, kontrolliert.“
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„Lieber drei Züge sicher als einer gefährlich.“
7. Prüfungsrelevanz
Prüfer achten auf:
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korrektes Beobachten (Spiegel + Schulterblick),
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rechtzeitiges Blinken,
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sicheres Rangieren ohne Gefährdung,
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korrekte Fahrtechnik beim Vorwärts- und Rückwärtsfahren.
👉 Häufige Fehler: fehlender Schulterblick, zu schnelles Rangieren, Wenden an unübersichtlichen oder verbotenen Stellen → führen schnell zum Nichtbestehen.
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