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Überholverbote

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Zusätzlich zu den Verkehrszeichen ist in unklaren oder unübersichtlichen Verkehrssituationen z.B. bei Kreuzungen, Kuppen oder Kurven, ist das Überholen nicht gestattet. Ebenso im Bereich von Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen. Ein Überholen darf nur erfolgen, wenn die Geschwindigkeit im Vergleich zum Überholten wesentlich höher ist. Fachlich wird dies "Differenzgeschwindigkeit" genannt, die außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 20 km/h betragen muss.

Busse, die sich mit eingeschalteter Warnblinkanlage einer Haltestelle nähern, dürfen ebenfalls nicht überholt werden. 

Bei erschwerten Sichtverhältnissen (Stichwort "Allee", "schräges Sonnenlicht", "Dämmerung") sollte das Überholen möglichst vermieden werden. Entdeckst du vor dem Fahrzeug, das du überholen möchtest, ein weiteres, langsameres Fahrzeug, ist das Überholen in der Regel sinnlos (Stichwort: "Kolonne"). Berücksichtige auch deine Fahrtroute: wenn du bald von der Straße abbiegst, ist ein Überholvorgang ein unnötiges Risiko.

Überholverbote

1. Bedeutung

Ein Überholverbot schränkt das Vorbeifahren an anderen Fahrzeugen ein.
👉 Ziel: Gefahrensituationen vermeiden, wenn Überholen besonders riskant wäre – z. B. bei schlechter Sicht, engen Fahrbahnen oder unübersichtlichen Strecken.

Überholverbote sind in der StVO klar geregelt und werden durch Verkehrszeichen angezeigt.


2. Verkehrszeichen für Überholverbote

  • Zeichen 276: Verbot für Kraftfahrzeuge, andere Kraftfahrzeuge mit mehr als zwei Rädern zu überholen.

  • Zeichen 277: Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, andere Kraftfahrzeuge zu überholen.

  • Zeichen 277.1 / 277.2: Spezielle Überholverbote (z. B. für Lkw oder Busse).

  • Ende des Überholverbots: durch Aufhebungszeichen (Zeichen 278).


3. Allgemeine Überholverbote ohne Verkehrszeichen (§ 5 StVO)

Überholen ist auch ohne Schild verboten, wenn:

  • Unübersichtliche Stellen: z. B. Kurven, Kuppen, unklare Kreuzungen.

  • Ungenügende Sichtweite: Nebel, Regen, Schnee oder Dunkelheit.

  • Unklare Verkehrslage: man nicht sicher weiß, ob genug Platz zum Überholen ist.

  • Überholverbot durch Markierungen: durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden.

  • Vor Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen).

  • An unübersichtlichen Bahnübergängen.


4. Gefahren bei Missachtung

  • Frontalkollisionen mit Gegenverkehr durch zu wenig Sicht.

  • Seitenkollisionen durch zu knappen Abstand.

  • Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, Fußgänger).

  • Schwere Unfälle durch riskante Fahrmanöver.


5. Verhaltenstipps für Fahrschüler

  • Verkehrszeichen frühzeitig erkennen und beachten.

  • Überholen nur dort, wo es eindeutig erlaubt und sicher ist.

  • Defensiv fahren: lieber einmal nicht überholen als ein riskantes Manöver wagen.

  • Markierungen respektieren: durchgezogene Linien sind tabu.

  • Auch bei aufgehobenem Verbot: eigene Sicht und Platz beurteilen.


6. Typische Fehler

  • Überholen trotz Zeichen 276 oder 277.

  • Überholen in unklaren Situationen (Kuppe, Kurve, Nebel).

  • Durchgezogene Linie beim Überholen überfahren.

  • Überholen vor Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen.


7. Merksätze für die Fahrschule

  • „Schild mit zwei Autos – Überholen verboten.“

  • „Ohne Sicht kein Überholen.“

  • „Durchgezogene Linie heißt: Bleib auf deiner Spur.“

  • „Am Zebrastreifen und Bahnübergang: kein Überholen!“


8. Prüfungsrelevanz

Prüfer achten darauf, dass Fahrschüler:

  • Überholverbote rechtzeitig erkennen,

  • an Zeichen 276/277 korrekt reagieren,

  • Unübersichtliche Stellen selbstständig beurteilen,

  • Markierungen respektieren.

👉 Fehler wie das Überholen im Überholverbot oder bei unklarer Verkehrslage führen in der Prüfung zum sofortigen Nichtbestehen.