Definition: Überholen
1. Begriffserklärung
Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedeutet Überholen:
👉 Das Vorbeifahren an einem anderen, sich in derselben Richtung bewegenden oder verkehrsbedingt haltenden Fahrzeug auf derselben Fahrbahn.
Das heißt:
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Überholen = man fährt an einem bewegten oder wartenden Fahrzeug vorbei.
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Kein Überholen = wenn man an stehenden Hindernissen (z. B. parkenden Autos, Baustellen) vorbeifährt → das ist Vorbeifahren, nicht Überholen.
2. Beispiele für Überholen
✅ Überholen liegt vor, wenn …
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man an einem Auto, Lkw oder Motorrad vorbeifährt, das auf derselben Straße fährt.
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man ein Fahrrad oder einen E-Scooter passiert, das in derselben Richtung unterwegs ist.
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man an einem Bus vorbeifährt, der an einer Haltestelle hält (solange er nicht dauerhaft parkt).
❌ Kein Überholen, sondern Vorbeifahren …
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an einem parkenden Auto,
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an einer Baustelle oder Engstelle,
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an Mülltonnen oder Hindernissen auf der Fahrbahn.
3. Abgrenzung Überholen – Vorbeifahren
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Überholen: bewegter Verkehrsteilnehmer → besondere Regeln (Sicht, Verkehrszeichen, Überholverbot).
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Vorbeifahren: unbewegtes Hindernis → Vorrangregelungen mit Gegenverkehr, Engstellen beachten.
4. Gefahren beim Überholen
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Falsch eingeschätzte Geschwindigkeit des Gegenverkehrs.
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Zu geringer Abstand → Gefahr für Überholte.
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Übersehen von Verkehrszeichen → Überholverbote missachtet.
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Rückkehr nach dem Überholen zu knapp → Auffahrgefahr.
5. Merksätze für die Fahrschule
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„Überholen heißt: Vorbeifahren am Bewegten.“
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„Vorbeifahren heißt: Hindernisse passieren.“
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„Nicht alles, was links vorbei geht, ist Überholen.“
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