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Definition: Überholen


1. Begriffserklärung

Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedeutet Überholen:
👉 Das Vorbeifahren an einem anderen, sich in derselben Richtung bewegenden oder verkehrsbedingt haltenden Fahrzeug auf derselben Fahrbahn.

Das heißt:

  • Überholen = man fährt an einem bewegten oder wartenden Fahrzeug vorbei.

  • Kein Überholen = wenn man an stehenden Hindernissen (z. B. parkenden Autos, Baustellen) vorbeifährt → das ist Vorbeifahren, nicht Überholen.


2. Beispiele für Überholen

Überholen liegt vor, wenn …

  • man an einem Auto, Lkw oder Motorrad vorbeifährt, das auf derselben Straße fährt.

  • man ein Fahrrad oder einen E-Scooter passiert, das in derselben Richtung unterwegs ist.

  • man an einem Bus vorbeifährt, der an einer Haltestelle hält (solange er nicht dauerhaft parkt).

Kein Überholen, sondern Vorbeifahren …

  • an einem parkenden Auto,

  • an einer Baustelle oder Engstelle,

  • an Mülltonnen oder Hindernissen auf der Fahrbahn.


3. Abgrenzung Überholen – Vorbeifahren

  • Überholen: bewegter Verkehrsteilnehmer → besondere Regeln (Sicht, Verkehrszeichen, Überholverbot).

  • Vorbeifahren: unbewegtes Hindernis → Vorrangregelungen mit Gegenverkehr, Engstellen beachten.


4. Gefahren beim Überholen

  • Falsch eingeschätzte Geschwindigkeit des Gegenverkehrs.

  • Zu geringer Abstand → Gefahr für Überholte.

  • Übersehen von Verkehrszeichen → Überholverbote missachtet.

  • Rückkehr nach dem Überholen zu knapp → Auffahrgefahr.


5. Merksätze für die Fahrschule

  • „Überholen heißt: Vorbeifahren am Bewegten.“

  • „Vorbeifahren heißt: Hindernisse passieren.“

  • „Nicht alles, was links vorbei geht, ist Überholen.“