Skip to main content

Vorbeifahren an besonderen Verkehrsteilnehmern

1. Bedeutung

Besondere Verkehrsteilnehmer – wie Fußgänger, Radfahrer, Kinder, Menschen mit Behinderungen, Tiere oder Einsatzfahrzeuge – erfordern beim Vorbeifahren besondere Rücksicht und größere Sicherheitsabstände.
👉 Wer hier unaufmerksam oder zu knapp fährt, gefährdet schwächere Verkehrsteilnehmer erheblich.


2. Besondere Verkehrsteilnehmer und ihre Anforderungen

a) Fußgänger

  • Vorsicht an Zebrastreifen, Bushaltestellen oder beim Vorbeigehen an wartenden Menschen.

  • Immer mit plötzlichem Betreten der Fahrbahn rechnen (Kinder, ältere Menschen).

  • Geschwindigkeit reduzieren und ausreichend Abstand halten.

b) Radfahrer und E-Scooter-Fahrer

  • Besonders gefährdet durch Seitenabstand.

  • Mindestabstände nach StVO (§ 5 Abs. 4):

    • Innerorts: 1,5 m,

    • Außerorts: 2,0 m.

  • Mit plötzlichen Ausweichbewegungen rechnen (z. B. bei Schlaglöchern oder Türen von parkenden Autos).

c) Kinder

  • Kinder sind unkalkulierbar: Sie können jederzeit auf die Straße laufen.

  • Besonders vorsichtig fahren in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen.

  • Geschwindigkeit stark reduzieren, notfalls bremsbereit bleiben.

d) Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen

  • Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte, Gehbehinderte brauchen oft mehr Zeit zum Überqueren.

  • Immer großen Seitenabstand und vorsichtiges Tempo einhalten.

  • Weißer Stock oder Blindenführhund → besondere Rücksicht.

e) Tiere

  • Reiter und Tiere auf der Fahrbahn: langsam, mit großem Abstand vorbeifahren, keine hupenden Geräusche.

  • Bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit Tieren (z. B. Kühe, Pferdeherden) Schrittgeschwindigkeit einhalten.

f) Einsatzfahrzeuge (Blaulicht und Martinshorn)

  • Sofort Platz machen, notfalls rechts anhalten.

  • Kein riskantes Vorbeifahren – Einsatzfahrzeuge haben Vorrang.


3. Gefahren beim Vorbeifahren

  • Seitenkollision durch zu geringen Abstand.

  • Erschrecken oder Ausweichen der besonderen Verkehrsteilnehmer → Verlust der Kontrolle.

  • Nicht erkannte Schwächen (z. B. Hörbehinderte reagieren nicht auf Motorgeräusche).

  • Zu hohe Geschwindigkeit → keine Reaktionszeit bei plötzlichen Bewegungen.


4. Richtiges Verhalten – Schritt für Schritt

  1. Frühzeitig erkennen: besondere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig wahrnehmen.

  2. Geschwindigkeit reduzieren: bremsbereit sein.

  3. Seitenabstand einhalten: mindestens 1,5 m innerorts / 2,0 m außerorts bei Radfahrern.

  4. Vorsichtig vorbeifahren: ohne Gasstoß, ohne Hupen, langsam und gleichmäßig.

  5. Erhöhte Aufmerksamkeit: jederzeit mit unvorhersehbarem Verhalten rechnen.


5. Typische Fehler

  • Zu schneller Vorbeifahrt an Radfahrern oder Fußgängern.

  • Seitenabstand unterschätzt.

  • Kinder oder ältere Menschen werden nicht beachtet.

  • Hupen oder dichtes Auffahren bei Reitern oder Rollstuhlfahrern.

  • Einsatzfahrzeuge behindern, statt ihnen Platz zu machen.


6. Merksätze für die Fahrschule

  • „Abstand ist Lebensschutz.“

  • „Kinder rechnen nicht – sie rennen.“

  • „Radfahrer brauchen Raum – mindestens 1,5 m.“

  • „Tiere erschrecken – langsam und leise vorbeifahren.“

  • „Blaulicht und Sirene heißt: sofort Platz machen.“


7. Prüfungsrelevanz

In der Fahrprüfung achten Prüfer besonders auf:

  • korrekt eingehaltenen Seitenabstand zu Radfahrern,

  • angepasste Geschwindigkeit bei besonderen Verkehrsteilnehmern,

  • Rücksichtnahme auf schwächere Verkehrsteilnehmer,

  • Sicherheitsbewusstsein und defensives Fahrverhalten.

👉 Fehler wie zu knappes Vorbeifahren an Radfahrern oder Ignorieren von Kindern führen schnell zum Nichtbestehen.