Vorbeifahren an besonderen Verkehrsteilnehmern
1. Bedeutung
Besondere Verkehrsteilnehmer – wie Fußgänger, Radfahrer, Kinder, Menschen mit Behinderungen, Tiere oder Einsatzfahrzeuge – erfordern beim Vorbeifahren besondere Rücksicht und größere Sicherheitsabstände.
👉 Wer hier unaufmerksam oder zu knapp fährt, gefährdet schwächere Verkehrsteilnehmer erheblich.
2. Besondere Verkehrsteilnehmer und ihre Anforderungen
a) Fußgänger
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Vorsicht an Zebrastreifen, Bushaltestellen oder beim Vorbeigehen an wartenden Menschen.
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Immer mit plötzlichem Betreten der Fahrbahn rechnen (Kinder, ältere Menschen).
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Geschwindigkeit reduzieren und ausreichend Abstand halten.
b) Radfahrer und E-Scooter-Fahrer
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Besonders gefährdet durch Seitenabstand.
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Mindestabstände nach StVO (§ 5 Abs. 4):
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Innerorts: 1,5 m,
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Außerorts: 2,0 m.
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Mit plötzlichen Ausweichbewegungen rechnen (z. B. bei Schlaglöchern oder Türen von parkenden Autos).
c) Kinder
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Kinder sind unkalkulierbar: Sie können jederzeit auf die Straße laufen.
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Besonders vorsichtig fahren in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen.
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Geschwindigkeit stark reduzieren, notfalls bremsbereit bleiben.
d) Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen
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Rollstuhlfahrer, Sehbehinderte, Gehbehinderte brauchen oft mehr Zeit zum Überqueren.
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Immer großen Seitenabstand und vorsichtiges Tempo einhalten.
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Weißer Stock oder Blindenführhund → besondere Rücksicht.
e) Tiere
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Reiter und Tiere auf der Fahrbahn: langsam, mit großem Abstand vorbeifahren, keine hupenden Geräusche.
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Bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit Tieren (z. B. Kühe, Pferdeherden) Schrittgeschwindigkeit einhalten.
f) Einsatzfahrzeuge (Blaulicht und Martinshorn)
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Sofort Platz machen, notfalls rechts anhalten.
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Kein riskantes Vorbeifahren – Einsatzfahrzeuge haben Vorrang.
3. Gefahren beim Vorbeifahren
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Seitenkollision durch zu geringen Abstand.
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Erschrecken oder Ausweichen der besonderen Verkehrsteilnehmer → Verlust der Kontrolle.
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Nicht erkannte Schwächen (z. B. Hörbehinderte reagieren nicht auf Motorgeräusche).
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Zu hohe Geschwindigkeit → keine Reaktionszeit bei plötzlichen Bewegungen.
4. Richtiges Verhalten – Schritt für Schritt
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Frühzeitig erkennen: besondere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig wahrnehmen.
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Geschwindigkeit reduzieren: bremsbereit sein.
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Seitenabstand einhalten: mindestens 1,5 m innerorts / 2,0 m außerorts bei Radfahrern.
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Vorsichtig vorbeifahren: ohne Gasstoß, ohne Hupen, langsam und gleichmäßig.
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Erhöhte Aufmerksamkeit: jederzeit mit unvorhersehbarem Verhalten rechnen.
5. Typische Fehler
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Zu schneller Vorbeifahrt an Radfahrern oder Fußgängern.
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Seitenabstand unterschätzt.
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Kinder oder ältere Menschen werden nicht beachtet.
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Hupen oder dichtes Auffahren bei Reitern oder Rollstuhlfahrern.
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Einsatzfahrzeuge behindern, statt ihnen Platz zu machen.
6. Merksätze für die Fahrschule
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„Abstand ist Lebensschutz.“
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„Kinder rechnen nicht – sie rennen.“
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„Radfahrer brauchen Raum – mindestens 1,5 m.“
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„Tiere erschrecken – langsam und leise vorbeifahren.“
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„Blaulicht und Sirene heißt: sofort Platz machen.“
7. Prüfungsrelevanz
In der Fahrprüfung achten Prüfer besonders auf:
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korrekt eingehaltenen Seitenabstand zu Radfahrern,
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angepasste Geschwindigkeit bei besonderen Verkehrsteilnehmern,
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Rücksichtnahme auf schwächere Verkehrsteilnehmer,
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Sicherheitsbewusstsein und defensives Fahrverhalten.
👉 Fehler wie zu knappes Vorbeifahren an Radfahrern oder Ignorieren von Kindern führen schnell zum Nichtbestehen.
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