Handbremse (Feststellbremse) beim Anhängerbetrieb – Klasse BE
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1. Bedeutung und Funktion der Handbremse
Die Handbremse, korrekt Feststellbremse, dient der Sicherung des Fahrzeugs oder Anhängers gegen unbeabsichtigtes Wegrollen – sowohl beim Parken als auch beim An- und Abkuppeln.
Während beim Pkw meist eine mechanische oder elektronische Feststellbremse (EPB) verwendet wird, arbeitet die Handbremse am Anhänger über Seilzüge oder Gestänge auf die Räder der Achse, meist in Kombination mit der Auflaufbremse.
Ziel ist es, dass der Anhänger in jeder Lage sicher steht, auch bei Steigung oder Gefälle.
⚙️ 2. Aufbau und Funktionsweise
a) Pkw (Zugfahrzeug):
-
Handbremse wirkt auf die Hinterräder, entweder mechanisch über Seilzug oder elektronisch (EPB).
-
Dient als Zusatzsicherung, wenn das Fahrzeug abgestellt oder während des An- und Abkuppelns fixiert wird.
b) Anhänger:
-
Verfügt über eine eigene Feststellbremse (Pflicht bei gebremsten Anhängern, § 41 StVZO).
-
Betätigung erfolgt meist über Hebel oder Kurbel, die das Bremssystem über Gestänge oder Seilzüge aktiviert.
-
Die Feststellbremse blockiert die Räder mechanisch, unabhängig von der Auflaufbremse.
⚖️ 3. Gesetzliche Vorschriften (StVZO & FeV – Klasse BE)
| Vorschrift | Inhalt / Bedeutung |
|---|---|
| § 41 Abs. 9 StVZO | Anhänger mit Auflaufbremse müssen eine Feststellbremse haben, die auch bei Trennung vom Zugfahrzeug wirksam bleibt. |
| § 41 Abs. 10 StVZO | Feststellbremse muss das Wegrollen des Anhängers auch bei 16 % Steigung oder Gefälle verhindern. |
| § 47 StVZO | Bremsanlagen müssen leicht betätigt, sicher wirken und dauerhaft standfest sein. |
| FeV – Klasse BE | Fahrschüler:innen müssen die Wirkungsweise, Bedienung und Sicherung der Feststellbremse kennen und praktisch anwenden können (An- & Abkuppeln, Parken, Rangieren). |
🧩 4. Handbremse beim Ankuppeln und Abkuppeln
Beim Ankuppeln:
-
Anhänger gegen Wegrollen sichern → Feststellbremse anziehen.
-
Zugfahrzeug langsam heranfahren und in Position bringen.
-
Erst nach dem sicheren Einrasten der Kupplung und dem Anschließen des Stromkabels → Feststellbremse lösen, um Bewegungen zu vermeiden.
Beim Abkuppeln:
-
Feststellbremse anziehen, bevor das Zugfahrzeug gelöst wird.
-
Kupplung entriegeln, Stromkabel trennen, Fangseil aushängen.
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Stützrad absenken und Fahrzeug leicht vorrollen lassen, bis die Kupplung frei ist.
-
Anhänger erst nach Kontrolle des sicheren Standes abstellen.
💡 Tipp:
Fahrschüler:innen sollten den Ablauf bewusst üben, um typische Fehler wie „Handbremse zu früh gelöst“ oder „nicht vollständig angezogen“ zu vermeiden.
🛠️ 5. Wichtige Hinweise zur Bedienung
-
Feststellbremse immer vollständig anziehen, bis deutlicher Widerstand spürbar ist.
-
Bei älteren Anhängern regelmäßig prüfen, ob der Bremshebel einrastet.
-
Bei Fahrzeugen mit elektronischer Feststellbremse (EPB): prüfen, ob das System aktiviert ist (Kontrollleuchte).
-
Nach längerer Standzeit: Bremsen können festrosten → vor Fahrtbeginn Funktionsprüfung durchführen.
-
Nie nur mit Gang einlegen oder Keilen sichern, sondern immer Feststellbremse nutzen.
🚨 6. Typische Fehler und Gefahren
| Fehler | Mögliche Folge |
|---|---|
| Handbremse nicht angezogen beim Abkuppeln | Anhänger rollt unkontrolliert weg → Unfallgefahr |
| Handbremse nicht vollständig gelöst | Bremse schleift → Überhitzung, erhöhter Verschleiß |
| Handbremse vergessen beim Parken | Wegrollen, Sach- oder Personenschäden |
| Falsche Reihenfolge beim An-/Abkuppeln | Spannung in der Kupplung, Schäden an Mechanik oder Fangseil |
📋 7. Kontrolle und Wartung
Bei jeder Sicherheitskontrolle (BE-Ausbildung):
-
Funktion der Handbremse prüfen (zieht gleichmäßig, rastet ein).
-
Seilzüge, Hebel und Umlenkrollen auf Korrosion und Spiel kontrollieren.
-
Bremshebel darf sich nicht „leer“ bewegen lassen.
-
Bei elektronischer Handbremse: Kontrollleuchte prüfen, Systemtest durchführen.
In der Werkstatt regelmäßig:
-
Bremsbeläge, Seilzüge und Rückstellfedern warten.
-
Bei Anhängern: Verbindung von Feststell- und Auflaufbremse prüfen (Mechanik darf nicht schwergängig sein).
🧠 8. Didaktischer Teil – Ausbildungshinweise (Klasse BE)
In der praktischen Ausbildung sollen Fahrschüler:innen:
-
Die Bedeutung der Handbremse für Sicherheit und Fahrzeugbeherrschung verstehen.
-
Die richtige Reihenfolge beim An- und Abkuppeln anwenden.
-
In der Sicherheitskontrolle vor Fahrtbeginn die Funktionsfähigkeit prüfen.
-
Typische Fehlerquellen erkennen (z. B. unvollständiges Anziehen, blockierte Bremse).
-
In Rangsituationen (z. B. beim Abstellen am Hang) sicher mit der Handbremse arbeiten.
🎓 Praxis-Tipp für Fahrlehrer:innen:
Lass Fahrschüler:innen die Wirkung der Handbremse an einem Hang bewusst erleben – einmal mit, einmal ohne Feststellbremse (gesichert durch Fahrlehrer). So wird die Bedeutung unmittelbar verständlich.
⚖️ 9. Rechtliche Pflichten & Bußgelder
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Fahrzeug/Anhänger nicht ausreichend gesichert (§ 14 StVO) | 20 € – 40 € | 0 |
| Gefährdung durch wegrollendes Fahrzeug | 60 € | 1 |
| Sachbeschädigung durch Wegrollen | 75 € | 1 |
| Technische Mängel an der Feststellbremse (§ 41 StVZO) | 50 € | 1 |
🟢 10. Sicherheit im Betrieb
Die Handbremse ist kein reines Standhilfsmittel, sondern ein sicherheitsrelevantes System.
Im Zusammenspiel mit der Auflaufbremse sorgt sie für:
-
Sicherheit beim Parken und Rangieren,
-
Entlastung der Auflaufvorrichtung,
-
Schutz vor ungewollter Bewegung beim An- und Abkuppeln.
💬 Merksatz für Fahrschüler:innen:
„Ohne Handbremse kein Halt – sie sichert, was du sonst verlierst: die Kontrolle!“
🔸 11. Zusammenfassung
| Thema | Wichtigster Punkt |
|---|---|
| Zweck | Sichert Anhänger/Pkw gegen Wegrollen |
| Pflicht | Feststellbremse vorgeschrieben bei gebremsten Anhängern (§ 41 StVZO) |
| Bedienung | Immer fest anziehen, vor Abfahrt lösen |
| Ausbildung (Kl. BE) | Richtige Anwendung beim An-/Abkuppeln, Parken, Rangieren |
| Sicherheitsprüfung | Regelmäßig Funktion testen, Hebelweg und Einrastung prüfen |
📚 12. Quellen & Rechtsgrundlagen
-
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) §§ 41, 47
-
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 14 (Sicherung gegen Wegrollen)
-
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anlage 7 (Klasse BE)
-
Bußgeldkatalog (BKatV) – Abschnitt „Sicherung des Fahrzeugs“
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