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Grundlage

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1. Grundlagen

Beim Fahren mit einem Zug aus Pkw und Anhänger verändern sich Fahrverhalten, Sicht, Beschleunigung und Bremsweg deutlich. Der Fahrzeugführer muss lernen, die verlängerte und schwerere Fahrzeugkombination sicher zu beherrschen. Entscheidend sind ein vorausschauender Fahrstil, sichere Fahrzeugbeherrschung und das Einhaltung aller Vorschriften.


2. Vorschriften und rechtliche Grundlagen

  • Zulässige Gesamtmasse:
    Die Kombination darf nur im Rahmen der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen zulässigen Anhängelast und Stützlast bewegt werden.

  • Anhänger mit Bremse:
    Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg benötigen eine eigene Bremsanlage (meist Auflaufbremse).

  • Kennzeichnung:
    Anhänger müssen ein Kennzeichen, eine gültige HU-Plakette und die vorgeschriebene Beleuchtung(Rückleuchten, Blinker, Bremslichter, Nebelschlussleuchte, Kennzeichenbeleuchtung) besitzen.

  • Geschwindigkeit:
    Pkw mit Anhänger dürfen max. 80 km/h fahren; 100 km/h sind nur mit entsprechender 100-km/h-Zulassungmöglich.

  • Ladungssicherung:
    Die Ladung muss so verstaut und gesichert sein, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutscht oder herabfällt (§ 22 StVO).

  • Sichtverhältnisse:
    Rückspiegel müssen ausreichende Sicht nach hinten gewährleisten – ggf. verlängerte Außenspiegel erforderlich.


3. Fahrverhalten und Fahrtechnik

Beim Fahren mit Anhänger wirken zusätzliche Kräfte und Trägheitseffekte, die das Handling verändern:

  • Anfahren & Beschleunigen:
    Langsamer, mit Gefühl – Anhänger zieht nach. Kupplung und Gas dosiert einsetzen.

  • Bremsen:
    Bremsweg verlängert sich deutlich! Vorausschauendes Fahren und frühzeitiges Bremsen sind Pflicht.

  • Kurvenfahrt:
    Anhänger schwenkt nach innen – Kurven weiter ausholen. Spiegel regelmäßig kontrollieren.

  • Rückwärtsfahren:
    Präzises Rangieren verlangt Übung. Kleine Lenkradbewegungen, Blickführung und Spiegelarbeit sind entscheidend.

  • Windempfindlichkeit:
    Besonders bei Seitenwind ist der Anhänger anfällig für Pendelbewegungen – Geschwindigkeit anpassen, sanft gegenlenken, nie abrupt bremsen.


4. Pflichten und Kontrollen

Vor jeder Fahrt ist eine Sicherheitskontrolle Pflicht:

  • Verbindung (Kupplung, Fangseil, Stromkabel)

  • Beleuchtung & Bremsen

  • Reifendruck & Profiltiefe

  • Stützlast prüfen

  • Ladung & Plane sichern

  • Bremsprobe durchführen


5. Praxisrelevante Inhalte der BE-Ausbildung

In der praktischen Ausbildung der Klasse BE werden folgende Kernbereiche geschult:

  • An- und Abkuppeln des Anhängers (kontrolliert, sicher, nach Vorschrift)

  • Grundfahraufgaben:

    • Rückwärtsfahren um eine Kurve

    • Rückwärts geradeaus

    • Anhalten und Anfahren am Berg

  • Fahrten innerorts, außerorts und auf Autobahnen

  • Verkehrsbeobachtung und Gefahrenvermeidung

  • Rangieren auf engem Raum

  • Umgang mit dynamischem Fahrverhalten (Schlingern, Pendeln)

  • Sichere Fahrweise bei unterschiedlichen Fahrbahnzuständen

Ziel ist, dass der Fahrschüler das Zusammenspiel von Zugfahrzeug und Anhänger sicher beherrscht und in jeder Verkehrssituation vorausschauend reagiert.


6. Merksatz für die Ausbildung

„Wer mit Zügen fährt, braucht Geduld, Gefühl und Überblick – Sicherheit entsteht durch Vorbereitung, Kontrolle und Ruhe.“