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Anhänger ohne Bremse (ungebremster Anhänger)

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(Theorie & Praxis – Klasse BE / B96 / B)

 

1. Grundverständnis

Ein Anhänger ohne eigene Bremse wird als ungebremster Anhänger bezeichnet.
Das bedeutet: Beim Bremsen des Zugfahrzeugs wird der Anhänger nicht aktiv verzögert, sondern ausschließlich durch die Verbindung mit dem Zugfahrzeug mitgebremst.
Er besitzt also keine Auflaufbremse oder Druckluftbremse, sondern nur eine Feststellbremse (Handbremse) zur Sicherung im Stand.

Da das gesamte Bremsmoment vom Zugfahrzeug übernommen werden muss, sind für ungebremste Anhänger besondere Vorschriften und Gewichtsgrenzen festgelegt, um die Fahrstabilität und Verkehrssicherheit zu gewährleisten.


⚖️ 2. Rechtliche Grundlagen

Vorschriften:

  • § 41 StVZO – Bremsanlagen

  • § 42 StVZO – Verbindungseinrichtungen

  • § 44 StVZO – Anhänger hinter Kfz

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – Anlage 7 (Klasse BE / B96 / B)

Definition laut StVZO:
Ein Anhänger muss grundsätzlich mit einer wirksamen Bremse ausgerüstet sein, wenn seine zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg beträgt.
Anhänger bis 750 kg zGM dürfen ungebremst sein, wenn sie die technischen und gesetzlichen Voraussetzungenerfüllen.


🧭 3. Zulässige Gewichte für ungebremste Anhänger

Regelung Erklärung
Max. zulässige Gesamtmasse (zGM) Anhänger 750 kg (ungebremst)
Ausnahme: Wenn die Leermasse des Zugfahrzeugs ≥ 2 × zGM des Anhängers ist, darf dieser über 750 kg haben, bleibt aber an die Fahrzeugpapiere gebunden.
Zugfahrzeuggewicht Das Leergewicht des Pkw muss mindestens der Hälfte der Anhänger-zGMentsprechen.
Gesamtzuggewicht Summe aus zGM Pkw + zGM Anhänger darf das technisch zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten (siehe Fahrzeugpapiere).
Anhängelast ungebremst In Feld O.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegeben – meist 600–750 kg. Diese Angabe ist verbindlich!

⚙️ 4. Technische Merkmale ungebremster Anhänger

Ungebremste Anhänger sind einfach aufgebaut und wartungsarm. Typische Merkmale:

  • Keine Auflauf- oder Druckluftbremse

  • Nur mechanische Feststellbremse (z. B. Handhebel)

  • Leichte Bauweise, meist einachsige Modelle

  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit:

    • i. d. R. 80 km/h

    • 100 km/h-Zulassung nur mit speziellen Voraussetzungen (siehe unten)


🚨 5. Bremsverhalten & Fahrdynamik

Ungebremste Anhänger wirken beim Bremsen träge und verlängern den Bremsweg des Zugfahrzeugs deutlich.
Das Zugfahrzeug muss die gesamte Verzögerungsarbeit übernehmen, wodurch:

  • die Bremstemperatur ansteigt,

  • die Bremswirkung nachlässt (Fading),

  • und die Stabilität des Gespanns abnimmt.

Besonderheiten:

  • Auf Gefällen besteht die Gefahr, dass der Anhänger anschiebt.

  • Bei Nässe oder auf losem Untergrund kann der Anhänger ausbrechen oder schlingern.

  • Eine zu geringe Stützlast verschärft das Problem zusätzlich.


📏 6. Vorschriften & Grenzen im Überblick

Punkt Vorschrift / Hinweis
Bremsanlage Bis 750 kg zGM keine eigene Bremse erforderlich (§ 41 Abs. 14 StVZO).
Feststellbremse Pflicht – muss den Anhänger im Stand sichern können.
100 km/h-Zulassung (Ausnahme) Nur möglich, wenn bestimmte technische Bedingungen erfüllt sind (siehe Punkt 7).
Fahrzeugkombination Nur erlaubt, wenn Anhängelast ungebremst (O.2) im Fahrzeugschein nicht überschritten wird.
Stützlast Muss eingehalten werden (mind. 4 % der Anhängelast, max. Herstellerangabe).
Ladungssicherung Pflicht nach § 22 StVO.
Beleuchtung & Kennzeichnung Schluss-, Brems-, Blinker-, Rückstrahler und Kennzeichenbeleuchtung vorgeschrieben (§ 49a–50 StVZO).

🚦 7. 100 km/h-Zulassung für ungebremste Anhänger

Auch ungebremste Anhänger können in Deutschland eine 100 km/h-Zulassung erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  1. Zugfahrzeug mit ABS

  2. Reifen des Anhängers:

    • mind. Geschwindigkeitskategorie L (120 km/h)

    • höchstens 6 Jahre alt

  3. Gesamtmasse-Beziehung:

    • Anhänger-zGM ≤ 0,3 × Leergewicht des Zugfahrzeugs

    • Bei gebremsten Anhängern: ≤ 1,1 × Leergewicht

  4. Stoßdämpferpflicht bei gebremsten, nicht bei ungebremsten Anhängern

  5. 100 km/h-Plakette sichtbar am Heck

Beispiel: Pkw mit Leergewicht 1.500 kg → ungebremster Anhänger max. 450 kg zGM (1.500 × 0,3).


⚙️ 8. Besondere Anforderungen in der BE-Ausbildung

Auch wenn Fahrschüler:innen der Klasse BE in der Regel mit gebremsten Anhängern ausgebildet werden, ist das Verständnis für ungebremste Anhänger Pflichtstoff in der Theorieausbildung.

Ziel der Ausbildung:
Fahrschüler:innen sollen:

  • die Unterschiede zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern kennen,

  • die Auswirkungen auf Fahrverhalten und Sicherheit verstehen,

  • und die rechtlichen Grenzen anwenden können.

Didaktische Schwerpunkte:

  1. Vergleich der Bremswege und Stabilität

  2. Bedeutung der Stützlast

  3. Auswirkungen der Beladung auf Zugverhalten

  4. Vorschriften zur zulässigen Anhängelast (O.2)

  5. Verhalten in Gefällstrecken und beim Bremsen

Praxisempfehlung:

  • Demonstration des Verhaltens eines ungebremsten Anhängers im Vergleich zu einem gebremsten (Video, Simulation oder Lehrmodell).

  • Diskussion: Warum ist bei BE in der Regel ein gebremster Anhänger vorgeschrieben?


🧰 9. Sicherheitsregeln beim Fahren mit ungebremstem Anhänger

✅ Geschwindigkeit anpassen (max. 80 km/h)
✅ Größeren Bremsweg einkalkulieren
✅ Last gleichmäßig und tief verteilen
✅ Stützlast korrekt einstellen
Ruckartige Lenkbewegungen vermeiden
✅ Anhänger regelmäßig auf Lagerspiel, Reifen, Kupplung prüfen
✅ Fangseil ordnungsgemäß sichern


⚠️ 10. Typische Fehler und Gefahren

Fehler Folge
Überladung über 750 kg Erlöschen der Betriebserlaubnis, Bußgeld, Punkte
Zu geringe Stützlast Schlingergefahr
Unzulässige Geschwindigkeit Schleuder- oder Pendelgefahr
Fehlende Ladungssicherung Verrutschen, Herausfallen der Ladung
Falsche Reifendruckwerte Schlechter Geradeauslauf, erhöhter Verschleiß

📚 11. Zusammenfassung

Ungebremste Anhänger sind technisch einfach, aber sicherheitskritisch bei falscher Handhabung.
Sie dürfen nur bis 750 kg zGM gefahren werden, müssen korrekt beladen, gesichert und an die Vorgaben des Zugfahrzeugs angepasst sein.
In der BE-Ausbildung ist es wichtig, die physikalischen Unterschiede zu gebremsten Anhängern zu vermitteln, um das Verständnis für Fahrdynamik, Sicherheit und Vorschriften zu schärfen.


🟩 Merksatz für Fahrschüler:innen:

„Ungebremst heißt: Das Auto bremst für zwei – darum immer mit Ruhe, Abstand und Gefühl.“


🔸 Quellen & Rechtsgrundlagen

  • StVZO §§ 41–44, 49a–50

  • StVO § 22 (Ladungssicherung)

  • FeV Anlage 7 (Klasse BE / B96 / B)

  • Richtlinie 2004/104/EG – technische Anforderungen für 100 km/h-Zulassung

  • Bußgeldkatalog § 24 StVG