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Klasse A mit Schlüsselzahl 80 – „A80“


Die Bezeichnung A80 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse. Gemeint ist die Klasse A mit der Schlüsselzahl 80. Sie ist besonders für Personen interessant, die zwischen 21 und 23 Jahren alt sind und noch keine Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren besitzen.

 

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?

Ab Erteilung der Fahrerlaubnis dürfen gefahren werden:

  • alle Fahrzeuge der Klasse A2,
  • Leichtkrafträder der Klasse A1,
  • Kleinkrafträder der Klasse AM,
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, auch mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Für zweirädrige Motorräder gilt bis zum 24. Geburtstag die Begrenzung der Klasse A2:

  • Motorleistung höchstens 35 kW,
  • Leistungsgewicht höchstens 0,2 kW/kg,
  • das Motorrad darf nicht von einem Fahrzeug mit mehr als 70 kW Ausgangsleistung abgeleitet sein.

Die Schlüsselzahl 80 bezeichnet Fahrerlaubnisinhaber, die bereits dreirädrige Fahrzeuge der Klasse A fahren dürfen, das 24. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben.


Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung und die praktische Prüfung erfolgen grundsätzlich auf einem Prüfungsfahrzeug der unbeschränkten Klasse A.

Das bedeutet: Obwohl der Fahrschüler bis zum 24. Geburtstag nur Motorräder der Klasse A2 fahren darf, wird er bereits auf einem leistungsstärkeren Motorrad der Klasse A ausgebildet und geprüft.

Bei einem Ersterwerb sind erforderlich:

  • theoretische Ausbildung,
  • theoretische Prüfung,
  • praktische Ausbildung,
  • praktische Prüfung.

Die Schlüsselzahl 80 kann grundsätzlich ab dem vollendeten 21. Lebensjahr erteilt werden. Ein Vorbesitz der Klasse A2 ist nicht erforderlich.


Was passiert mit 24 Jahren?

Mit Vollendung des 24. Lebensjahres entfällt die altersbedingte Beschränkung automatisch.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen auch zweirädrige Motorräder der Klasse A ohne Begrenzung gefahren werden, zum Beispiel:

  • Motorräder mit mehr als 35 kW,
  • leistungsstarke Reise- und Tourenmotorräder,
  • Supersportler,
  • schwere Cruiser,
  • Motorräder mit Beiwagen.

Eine weitere Ausbildung oder Prüfung ist nicht erforderlich. Die Fahrerlaubnis muss grundsätzlich auch nicht erneut erworben werden.

Merke:
Mit A80 fährt man bis zum 24. Geburtstag Motorräder der Klasse A2 und dreirädrige Fahrzeuge der Klasse A. Ab dem 24. Geburtstag gilt die Fahrerlaubnis automatisch als unbeschränkte Klasse A.


Beispiel

Eine Fahrschülerin ist 21 Jahre alt und besitzt bisher nur die Klasse B. Sie erwirbt die Klasse A mit Schlüsselzahl 80.

Direkt nach bestandener Prüfung darf sie:

  • Motorräder bis 35 kW fahren,
  • Motorräder der Klassen A1 und AM fahren,
  • leistungsstarke dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren.

Ein unbeschränktes zweirädriges Motorrad mit beispielsweise 70 kW darf sie zunächst noch nicht fahren.

An ihrem 24. Geburtstag entfällt diese Einschränkung automatisch. Ab diesem Zeitpunkt darf sie auch das Motorrad mit 70 kW führen.


Unterschied zwischen A2 und A80

Merkmal Klasse A2 Klasse A mit Schlüsselzahl 80
Mindestalter 18 Jahre 21 Jahre
Motorräder bis 35 kW erlaubt erlaubt
Dreirädrige Fahrzeuge der Klasse A grundsätzlich erst entsprechend der Altersvorgaben ab 21 Jahren erlaubt
Ausbildung und Prüfung auf einem A2-Motorrad auf einem Motorrad der Klasse A
Automatische Freigabe für alle Motorräder nein ja, mit 24 Jahren
Weitere praktische Prüfung für Klasse A erforderlich nicht erforderlich

Für wen ist A80 sinnvoll?

Die Schlüsselzahl 80 eignet sich besonders für Personen, die:

  • mindestens 21, aber noch keine 24 Jahre alt sind,
  • keine zweijährige Vorbesitzzeit der Klasse A2 haben,
  • möglichst früh Motorräder bis 35 kW fahren möchten,
  • später ohne zusätzliche Aufstiegsprüfung die unbeschränkte Klasse A nutzen möchten.

Prüfungsfalle:
A80 bedeutet nicht, dass ab 21 Jahren sofort alle Motorräder gefahren werden dürfen. Unbeschränkte zweirädrige Motorräder sind erst ab dem 24. Geburtstag erlaubt.