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Fahrzeugpapiere und wichtige Dokumente

Wer ein Motorrad, einen Motorroller oder ein anderes Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, muss bestimmte Dokumente besitzen. Einige Unterlagen müssen bei jeder Fahrt mitgeführt werden, andere sollten sicher zu Hause aufbewahrt werden.

1. Führerschein

Der Führerschein weist nach, dass die Fahrerin oder der Fahrer die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.

Auf dem Führerschein stehen unter anderem:

  • die erteilten Fahrerlaubnisklassen,
  • das Erteilungsdatum,
  • mögliche Befristungen,
  • Beschränkungen und Auflagen,
  • Schlüsselzahlen wie beispielsweise 01 für eine vorgeschriebene Sehhilfe.

Muss der Führerschein mitgeführt werden?

Ja. Beim Führen eines Kraftfahrzeugs muss der gültige Führerschein im Original mitgeführt und bei einer Kontrolle auf Verlangen ausgehändigt werden. Ein Foto oder eine einfache Kopie auf dem Smartphone genügt nicht als Ersatz.

Merke:
Der Führerschein gehört zur Person. Er zeigt, welche Fahrzeuge diese Person fahren darf.

Besondere Fälle

Bei einer Mofa-Prüfbescheinigung muss die Prüfbescheinigung mitgeführt werden. Wer bereits einen gültigen Führerschein besitzt, benötigt für das Mofafahren keine zusätzliche Mofa-Prüfbescheinigung.

Bei einem vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis muss zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt werden.


2. Zulassungsbescheinigung Teil I

Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird umgangssprachlich weiterhin häufig als Fahrzeugschein bezeichnet.

Sie enthält die wichtigsten technischen und rechtlichen Angaben des Fahrzeugs, beispielsweise:

  • amtliches Kennzeichen,
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
  • Hersteller und Fahrzeugtyp,
  • Hubraum,
  • Motorleistung,
  • Kraftstoffart,
  • zulässige Gesamtmasse,
  • Anzahl der Sitzplätze,
  • Reifengrößen,
  • Geräuschwerte,
  • Termin der nächsten Hauptuntersuchung,
  • eingetragene technische Änderungen.

Wofür wird sie benötigt?

Die Zulassungsbescheinigung Teil I zeigt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist und welche technischen Daten für dieses Fahrzeug gelten.

Bei einem Motorrad kann damit beispielsweise geprüft werden:

  • ob es zur Fahrerlaubnisklasse passt,
  • wie hoch die eingetragene Leistung ist,
  • ob es für zwei Personen zugelassen ist,
  • welche Reifen verwendet werden dürfen,
  • ob technische Veränderungen eingetragen wurden.

Muss sie mitgeführt werden?

Ja. Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss bei jeder Fahrt mitgeführt und bei einer Kontrolle auf Verlangen ausgehändigt werden.

Merke:
Der Fahrzeugschein gehört zum Fahrzeug. Er zeigt, was das Fahrzeug ist und welche technischen Daten gelten.

Original oder Kopie?

Grundsätzlich ist das Original mitzuführen. Eine einfache Papierkopie oder ein Foto auf dem Smartphone ersetzt das vorgeschriebene Dokument nicht.

Das Dokument sollte jedoch nicht dauerhaft im abgestellten Fahrzeug aufbewahrt werden. Wird das Fahrzeug gestohlen, könnte auch der Fahrzeugschein in fremde Hände gelangen.


3. Zulassungsbescheinigung Teil II

Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird häufig noch als Fahrzeugbrief bezeichnet.

Sie enthält unter anderem:

  • die Fahrzeug-Identifizierungsnummer,
  • Angaben zum Fahrzeug,
  • Angaben zur verfügungsberechtigten Person,
  • frühere Haltereinträge in begrenztem Umfang.

Wofür wird sie benötigt?

Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird vor allem benötigt bei:

  • Zulassung eines Fahrzeugs,
  • Ummeldung,
  • Halterwechsel,
  • Verkauf,
  • Wiederzulassung,
  • Änderungen bestimmter Fahrzeugdaten,
  • Finanzierung oder Sicherungsübereignung.

Muss sie mitgeführt werden?

Nein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II gehört nicht ins Fahrzeug und muss bei einer Verkehrskontrolle nicht vorgezeigt werden.

Sie sollte sicher zu Hause oder an einem anderen geschützten Ort aufbewahrt werden.

Wichtig:
Der Fahrzeugbrief ist kein sicherer Eigentumsnachweis. Er ist aber ein wichtiges Dokument und darf nicht zusammen mit dem Fahrzeug dauerhaft aufbewahrt werden.


4. Betriebserlaubnis und CoC-Papiere

Betriebserlaubnis

Die Betriebserlaubnis bestätigt, dass ein Fahrzeug oder Fahrzeugteil den geltenden technischen Vorschriften entspricht und im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden darf.

Eine Betriebserlaubnis ist besonders bei folgenden Fahrzeugen wichtig:

  • Kleinkrafträdern,
  • Mopeds,
  • Mokicks,
  • Motorrollern,
  • bestimmten Leichtfahrzeugen,
  • älteren Fahrzeugen ohne reguläre Zulassungsbescheinigung.

Bei zulassungsfreien Kleinkrafträdern kann anstelle eines gewöhnlichen Fahrzeugscheins eine Betriebserlaubnis oder eine Datenbestätigung vorhanden sein.

Ob das Dokument im Original mitzuführen ist, hängt von der Fahrzeugart und der konkreten Genehmigung ab. Die Hinweise im Dokument sind zu beachten.

CoC-Papier

CoC bedeutet Certificate of Conformity, auf Deutsch: EU-Übereinstimmungsbescheinigung.

Das CoC-Papier bestätigt, dass das Fahrzeug einem genehmigten europäischen Fahrzeugtyp entspricht.

Es wird unter anderem benötigt bei:

  • erstmaliger Zulassung,
  • Import oder Export,
  • Wiederbeschaffung von Fahrzeugdaten,
  • Zulassung in einem anderen EU-Staat.

Muss das CoC-Papier mitgeführt werden?

Nein. Das CoC-Papier muss bei normalen Fahrten nicht mitgeführt werden. Es sollte sicher bei den übrigen Fahrzeugunterlagen aufbewahrt werden.


5. Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile

Viele Motorradfahrer verändern ihr Fahrzeug, zum Beispiel durch:

  • einen anderen Schalldämpfer,
  • Zubehörhebel,
  • Spiegel,
  • Lenker,
  • Windschild,
  • Fußrastenanlage,
  • Kennzeichenhalter,
  • Fahrwerksbauteile,
  • Felgen oder Anbauteile.

Für solche Bauteile können unterschiedliche Genehmigungsarten gelten.

ABE – Allgemeine Betriebserlaubnis

Eine ABE erlaubt die Verwendung eines bestimmten Bauteils an den darin aufgeführten Fahrzeugtypen.

In der ABE stehen:

  • die zugelassenen Fahrzeuge,
  • Montagebedingungen,
  • mögliche Auflagen,
  • notwendige Kombinationen,
  • gegebenenfalls die Pflicht zu einer Änderungsabnahme.

Muss die ABE mitgeführt werden?

Das hängt von der ABE und den darin genannten Auflagen ab.

Steht in der ABE, dass sie mitzuführen ist, muss das Dokument bei jeder Fahrt vorhanden sein. Wurde das Bauteil ordnungsgemäß in die Fahrzeugpapiere eingetragen und verlangt die Genehmigung keine zusätzliche Mitführung, kann das Mitführen entfallen.

Prüfungsfalle:
Eine ABE bedeutet nicht automatisch, dass jedes Bauteil an jedem Motorrad verwendet werden darf. Das genaue Fahrzeugmodell muss in der Genehmigung aufgeführt sein.


6. Teilegutachten und Änderungsabnahme

Ein Teilegutachten allein erlaubt häufig noch nicht die dauerhafte Nutzung des eingebauten Bauteils.

Nach dem Einbau ist in der Regel eine Änderungsabnahme durch eine anerkannte Prüforganisation erforderlich. Dabei wird geprüft, ob:

  • das Teil zum Fahrzeug passt,
  • es richtig montiert wurde,
  • die Auflagen eingehalten sind,
  • die Verkehrssicherheit weiterhin gewährleistet ist.

Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Halter eine Änderungsabnahmebescheinigung.

Muss die Bescheinigung mitgeführt werden?

Solange die Änderung noch nicht in die Zulassungsbescheinigung Teil I übernommen wurde, muss die Änderungsabnahmebescheinigung entsprechend den dort genannten Vorgaben mitgeführt werden.

Nach einer vorgeschriebenen Eintragung müssen die Fahrzeugpapiere berichtigt werden. Welche Folgen eine Fahrzeugänderung hat, richtet sich insbesondere nach § 19 StVZO und den Genehmigungsunterlagen des Bauteils.


7. E-Prüfzeichen und Typgenehmigung

Viele Fahrzeugteile besitzen ein europäisches Genehmigungszeichen, beispielsweise ein eingeprägtes E oder e mit einer Prüfnummer.

Typische Teile mit Genehmigungskennzeichnung sind:

  • Beleuchtungseinrichtungen,
  • Spiegel,
  • Fahrtrichtungsanzeiger,
  • Schalldämpfer,
  • bestimmte Scheiben und Anbauteile.

Ist das Teil für das Fahrzeug genehmigt, korrekt montiert und werden alle Auflagen eingehalten, ist häufig keine gesonderte Eintragung erforderlich.

Trotzdem muss geprüft werden, ob:

  • das Teil tatsächlich für das Motorradmodell zugelassen ist,
  • ein zusätzlicher Katalysator vorgeschrieben ist,
  • ein herausnehmbarer Schalldämpfereinsatz vorhanden sein muss,
  • weitere Unterlagen oder Auflagen gelten.

8. Versicherungsnachweis

Für zulassungspflichtige Fahrzeuge wird die Haftpflichtversicherung bei der Zulassung elektronisch nachgewiesen. Danach muss normalerweise keine Versicherungsbestätigung in Papierform bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

Versicherungskennzeichen

Kleinkrafträder, bestimmte Motorroller und andere versicherungspflichtige Fahrzeuge ohne amtliches Zulassungskennzeichen benötigen ein gültiges Versicherungskennzeichen.

Dieses muss ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht sein. Ohne gültiges Versicherungskennzeichen darf das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden.

Internationale Versicherungskarte

Bei Fahrten ins Ausland kann die Internationale Versicherungskarte sinnvoll oder in einzelnen Staaten erforderlich sein. Vor der Reise sollten die aktuellen Einreise- und Versicherungsvorschriften des Ziellandes geprüft werden.


9. Nachweis der Hauptuntersuchung

Bei zulassungspflichtigen Motorrädern wird die gültige Hauptuntersuchung grundsätzlich durch die Prüfplakette auf dem Kennzeichen nachgewiesen.

Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung ist außerdem in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.

Muss der HU-Bericht mitgeführt werden?

Nein. Der Untersuchungsbericht muss bei normalen Fahrten grundsätzlich nicht mitgeführt werden.

Er sollte jedoch sorgfältig aufbewahrt werden, beispielsweise für:

  • Zulassungsangelegenheiten,
  • den Verkauf des Fahrzeugs,
  • Nachweise bei Verlust der Fahrzeugpapiere,
  • mögliche Rückfragen zu festgestellten Mängeln.

10. Personalausweis oder Reisepass

Für eine normale Fahrt besteht für deutsche Staatsangehörige grundsätzlich keine allgemeine Pflicht, ständig den Personalausweis mitzuführen.

Bei einer Verkehrskontrolle kann die Identitätsfeststellung ohne Ausweisdokument jedoch länger dauern. Deshalb ist es sinnvoll, einen amtlichen Lichtbildausweis dabeizuhaben.

Bei bestimmten Ersatz- oder Übergangsdokumenten, beispielsweise dem vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis, ist ein Lichtbildausweis ausdrücklich erforderlich.


Was muss bei jeder Motorradfahrt mit?

Grundsätzlich immer mitführen

Dokument Mitführen? Zweck
Führerschein Ja Nachweis der passenden Fahrerlaubnisklasse
Zulassungsbescheinigung Teil I Ja Nachweis der Zulassung und der Fahrzeugdaten
ABE oder Genehmigungsunterlagen Falls vorgeschrieben Nachweis für Zubehör- und Anbauteile
Änderungsabnahmebescheinigung Falls erforderlich Nachweis noch nicht eingetragener Änderungen
Mofa-Prüfbescheinigung Bei Mofa ohne Führerschein Nachweis der Fahrberechtigung
Vorläufiger Führerscheinnachweis und Lichtbildausweis Im entsprechenden Fall Vorübergehender Nachweis der Fahrerlaubnis

Zu Hause sicher aufbewahren

Dokument Zweck
Zulassungsbescheinigung Teil II Zulassung, Verkauf und Halterwechsel
CoC-Papier Technische EU-Fahrzeugdaten
HU-Bericht Nachweis der Hauptuntersuchung
Kaufvertrag und Rechnungen Nachweis über Erwerb und Zubehör
Versicherungsunterlagen Vertrags- und Schadensabwicklung
Nicht benötigte Originalgutachten Nachweis technischer Änderungen

Merksatz

Führerschein und Fahrzeugschein gehören bei der Fahrt mit.
Fahrzeugbrief und wichtige Originalunterlagen bleiben sicher zu Hause.