5.2 Rücksichtsvoll im Straßenverkehr
1. Bedeutung
Rücksichtsvoll zu sein bedeutet, nicht nur an die eigenen Interessen zu denken, sondern auch die Bedürfnisse und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen. Rücksicht ist ein Grundprinzip der Straßenverkehrsordnung und unverzichtbar für ein faires Miteinander.
2. Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer
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Fußgänger, Kinder, Senioren, Radfahrer und Menschen mit Behinderungen sind besonders gefährdet.
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Der Grundsatz lautet: Der Stärkere schützt den Schwächeren.
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Beispiel: an Zebrastreifen anhalten, beim Überholen von Radfahrern mindestens 1,5 m Abstand halten.
3. Rücksicht durch Fahrweise
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Defensiv fahren: lieber einmal nachgeben, als ein Risiko eingehen.
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Geduldig bleiben, auch wenn andere langsamer oder unsicher sind (z. B. Senioren oder Fahrschüler).
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Kein Drängeln, kein Hupen ohne Not.
4. Rücksicht in besonderen Situationen
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Bei Engstellen: Durchfahren nur, wenn der Gegenverkehr nicht gefährdet wird.
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Bei Baustellen oder Rettungsgassen: Andere nicht behindern, sondern aktiv Platz schaffen.
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Bei Wettergefahren (Regen, Nebel, Schnee): Geschwindigkeit anpassen, auch wenn man selbst sicherer erscheint.
5. Merksätze
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„Rücksicht ist das Rückgrat der Verkehrssicherheit.“
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„Der Stärkere schützt den Schwächeren.“
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„Ein Moment Geduld verhindert einen Unfall.“
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