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Nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer


1. Fahrradfahrer und E-Biker

Fahrradfahrer und E-Biker gehören zu den verletzlichsten Verkehrsteilnehmern. Sie bewegen sich zwar zügig fort, sind aber völlig ungeschützt.

  • Sie brauchen einen ausreichenden Seitenabstand von Kraftfahrzeugen. Laut StVO:

    • Innerorts: mindestens 1,5 m,

    • Außerorts: mindestens 2,0 m.

  • E-Bikes (Pedelecs) erreichen leicht Geschwindigkeiten von 25 km/h oder mehr → viele Autofahrer unterschätzen dies.

  • Radfahrer sind oft durch Schlaglöcher, parkende Autos oder plötzlich geöffnete Türen („Dooring“) gefährdet → sie müssen unerwartet ausweichen.


2. E-Scooter-Fahrer

E-Scooter sind ein relativ neues Verkehrsmittel und vor allem in Städten weit verbreitet.

  • Viele Fahrer sind unerfahren und kennen die Verkehrsregeln nicht ausreichend.

  • Sie sind instabiler und kippen leichter um als Fahrräder.

  • Häufige Probleme: Fahren auf Gehwegen, zu zweit auf einem Scooter, riskantes Bremsverhalten.

  • E-Scooter-Fahrer gelten wie Radfahrer als Fahrzeuge im Sinne der StVO → sie müssen Radwege benutzen, wenn vorhanden.


3. Fußgänger

Fußgänger sind die schwächste Gruppe im Straßenverkehr – sie sind besonders schutzbedürftig.

  • Sie bewegen sich langsam und sind auf Zebrastreifen und Ampeln angewiesen.

  • Kinder sind unberechenbar: Sie können jederzeit auf die Straße laufen, ohne auf Fahrzeuge zu achten.

  • Senioren brauchen oft mehr Zeit und reagieren langsamer → sie können beim Überqueren der Straße überrascht werden.

  • Fußgänger müssen Vorrang haben, wenn sie sich bereits auf dem Zebrastreifen befinden.


4. Fazit

Nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer sind besonders gefährdet, weil sie keinen schützenden Fahrzeugkörper haben.
👉 Motorisierte Fahrer müssen deshalb stets größere Rücksicht und mehr Abstand einhalten.


5. Merksätze

  • „Radfahrer brauchen Raum – mindestens 1,5 m Abstand.“

  • „E-Scooter sind Fahrzeuge, keine Spielzeuge.“

  • „Kinder rennen – Senioren brauchen Zeit.“

  • „Fußgänger sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer – sie haben Vorrang.“