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Probezeit

Wenn du erstmalig die Fahrerlaubnis der Klasse A1, A2,A oder B erwirbst, erhälst du als Fahranfänger die sogenannte Fahrerlaubnis auf Probe.

Diese Probezeit dauert zunächst 2 Jahre und beginnt mit dem Tag der Ersterteilung der Fahrerlaubnis. 

Kommt es in dieser Zeit zu bestimmten Verkehrsverstößen von deiner Seite, verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre und du musst an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen.