Benutzung und Bedienung der Beleuchtungseinrichtungen
1. Ziel und Bedeutung
Die Beleuchtungseinrichtungen dienen der Sicht und Sichtbarkeit im Straßenverkehr.
Sie helfen dir, die Fahrbahn, Verkehrsschilder und Hindernisse zu erkennen – und sorgen dafür, dass andere Verkehrsteilnehmer dich rechtzeitig sehen.
2. Überblick über die Beleuchtungseinrichtungen
a) Außenbeleuchtung
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Standlicht (Begrenzungslicht) → bei Dunkelheit im Stand oder Parken
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Abblendlicht → Grundbeleuchtung bei Dämmerung, Dunkelheit, Regen, Schnee, Nebel
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Fernlicht → für weite Sicht bei Dunkelheit, nur wenn kein Gegenverkehr oder Vorausfahrender geblendet wird
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Nebelscheinwerfer → bei starker Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen
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Nebelschlussleuchte → nur bei Sichtweite unter 50 m (Pflicht!)
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Tagfahrlicht → bei modernen Fahrzeugen oft automatisch aktiviert
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Blinker → zum Anzeigen der Fahrtrichtung
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Warnblinkanlage → zur Warnung bei Gefahren oder Pannen
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Bremslicht → warnt nachfolgende Fahrzeuge beim Bremsen
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Rückfahrscheinwerfer → leuchtet beim Rückwärtsfahren
b) Innenbeleuchtung
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Armaturenbeleuchtung → dimmbar, für bessere Sicht auf Anzeigen
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Innenraumlicht → beim Ein- und Aussteigen oder zum Lesen im Stand
3. Bedienung in der Praxis
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Lichtschalter – meist als Drehschalter links am Armaturenbrett oder am Blinkerhebel
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Positionen: 0 (aus), AUTO, Standlicht, Abblendlicht, Nebellicht
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Fernlicht – durch Vor- oder Zurückziehen des Blinkerhebels
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Nebelleuchten – meist über Ziehen/Drehen am Lichtschalter
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Kontrollleuchten im Cockpit beachten:
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Grün → Abblendlicht, Nebelscheinwerfer
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Blau → Fernlicht
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Gelb → Nebelschlussleuchte, Störung
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Rot → Gefahr oder Fehlfunktion
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4. Wichtige Hinweise
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Vor Fahrtantritt Beleuchtung prüfen (Kontrollgang um das Fahrzeug)
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Bei automatischem Licht prüfen, ob es in allen Situationen korrekt reagiert
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Niemals mit nur Tagfahrlicht bei Dunkelheit oder schlechter Sicht fahren – Rücklichter sind dann oft aus
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Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweite unter 50 m einschalten, da sie stark blendet
5. Merksatz
„Sehen und gesehen werden – richtige Beleuchtung ist Pflicht und Lebensversicherung.“
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