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Benutzung und Bedienung der Beleuchtungseinrichtungen


1. Ziel und Bedeutung

Die Beleuchtungseinrichtungen dienen der Sicht und Sichtbarkeit im Straßenverkehr.
Sie helfen dir, die Fahrbahn, Verkehrsschilder und Hindernisse zu erkennen – und sorgen dafür, dass andere Verkehrsteilnehmer dich rechtzeitig sehen.


2. Überblick über die Beleuchtungseinrichtungen

a) Außenbeleuchtung

  • Standlicht (Begrenzungslicht) → bei Dunkelheit im Stand oder Parken

  • Abblendlicht → Grundbeleuchtung bei Dämmerung, Dunkelheit, Regen, Schnee, Nebel

  • Fernlicht → für weite Sicht bei Dunkelheit, nur wenn kein Gegenverkehr oder Vorausfahrender geblendet wird

  • Nebelscheinwerfer → bei starker Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen

  • Nebelschlussleuchte → nur bei Sichtweite unter 50 m (Pflicht!)

  • Tagfahrlicht → bei modernen Fahrzeugen oft automatisch aktiviert

  • Blinker → zum Anzeigen der Fahrtrichtung

  • Warnblinkanlage → zur Warnung bei Gefahren oder Pannen

  • Bremslicht → warnt nachfolgende Fahrzeuge beim Bremsen

  • Rückfahrscheinwerfer → leuchtet beim Rückwärtsfahren

b) Innenbeleuchtung

  • Armaturenbeleuchtung → dimmbar, für bessere Sicht auf Anzeigen

  • Innenraumlicht → beim Ein- und Aussteigen oder zum Lesen im Stand


3. Bedienung in der Praxis

  1. Lichtschalter – meist als Drehschalter links am Armaturenbrett oder am Blinkerhebel

    • Positionen: 0 (aus), AUTO, Standlicht, Abblendlicht, Nebellicht

  2. Fernlicht – durch Vor- oder Zurückziehen des Blinkerhebels

  3. Nebelleuchten – meist über Ziehen/Drehen am Lichtschalter

  4. Kontrollleuchten im Cockpit beachten:

    • Grün → Abblendlicht, Nebelscheinwerfer

    • Blau → Fernlicht

    • Gelb → Nebelschlussleuchte, Störung

    • Rot → Gefahr oder Fehlfunktion


4. Wichtige Hinweise

  • Vor Fahrtantritt Beleuchtung prüfen (Kontrollgang um das Fahrzeug)

  • Bei automatischem Licht prüfen, ob es in allen Situationen korrekt reagiert

  • Niemals mit nur Tagfahrlicht bei Dunkelheit oder schlechter Sicht fahren – Rücklichter sind dann oft aus

  • Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweite unter 50 m einschalten, da sie stark blendet


5. Merksatz

„Sehen und gesehen werden – richtige Beleuchtung ist Pflicht und Lebensversicherung.“