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Führerscheinklassen

Die Führerscheinklassen für Zweiräder

Klasse AM – Kleinkrafträder

Die Fahrerlaubnisklasse AM ist die kleinste Fahrerlaubnisklasse für motorisierte Zweiräder.

Mit der Klasse AM dürfen unter anderem leichte zweirädrige Kleinkrafträder gefahren werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Mopeds,
  • Mokicks,
  • Motorroller,
  • bestimmte leichte Elektrofahrzeuge.

Das Fahrzeug darf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h haben.

Bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor darf der Hubraum grundsätzlich höchstens 50 cm³ betragen. Bei Elektromotoren darf die Nenndauerleistung grundsätzlich nicht mehr als 4 kW betragen.

Außerdem gehören zur Klasse AM

Zur Klasse AM können auch bestimmte dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Fahrzeuge gehören, beispielsweise kleine Leichtkraftfahrzeuge.

Auch bei diesen Fahrzeugen gelten Grenzen hinsichtlich:

  • Geschwindigkeit,
  • Leistung,
  • Hubraum,
  • Fahrzeugmasse und
  • Anzahl der Sitzplätze.

Mindestalter

Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt in Deutschland grundsätzlich 15 Jahre.

Bis zum 16. Geburtstag darf die Fahrerlaubnis nur im Inland genutzt werden.

Beispiel

Ein Motorroller mit

  • 50 cm³ Hubraum und
  • einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h

darf mit der Klasse AM gefahren werden.

Ein Motorroller, der schneller als 45 km/h fährt, gehört dagegen in der Regel nicht mehr zur Klasse AM.

Merke:
Klasse AM bedeutet nicht automatisch „alle Roller“. Entscheidend sind die technischen Daten des Fahrzeugs.


Mofa-Prüfbescheinigung

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse.

Mit einer Mofa-Prüfbescheinigung dürfen einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor gefahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit höchstens 25 km/h beträgt. Auch bestimmte zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM dürfen gefahren werden, wenn sie technisch auf höchstens 25 km/h begrenzt sind.

Mindestalter

Das Mindestalter beträgt grundsätzlich 15 Jahre.

Wichtig

Mit einer Mofa-Prüfbescheinigung darf kein gewöhnlicher 45-km/h-Roller gefahren werden.

Prüfungsfalle:
Mofa bis 25 km/h und Kleinkraftrad bis 45 km/h sind nicht dasselbe.


3. Klasse A1 – Leichtkrafträder

Die Klasse A1 ist die erste Motorradklasse für Leichtkrafträder.

Mit der Klasse A1 dürfen Krafträder gefahren werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Hubraum höchstens 125 cm³,
  • Motorleistung höchstens 11 kW,
  • Verhältnis von Leistung zu Gewicht höchstens 0,1 kW je Kilogramm.

Das Motorrad darf auch mit einem Beiwagen ausgestattet sein.

Was bedeutet das Leistungsgewicht?

Das Leistungsgewicht beschreibt das Verhältnis zwischen der Motorleistung und dem Gewicht des Motorrads.

Ein sehr leichtes Motorrad kann trotz einer Leistung von höchstens 11 kW zu leistungsstark für die Klasse A1 sein, wenn das Verhältnis von Leistung und Gewicht überschritten wird.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mit der Klasse A1 dürfen auch bestimmte dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern gefahren werden. Deren Leistung darf höchstens 15 kW betragen.

Mindestalter

Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.

Eingeschlossene Klasse

Wer die Klasse A1 besitzt, darf auch Fahrzeuge der Klasse AM fahren.

Beispiel

Ein Motorrad mit

  • 125 cm³ Hubraum,
  • 11 kW Leistung und
  • einem Leistungsgewicht von höchstens 0,1 kW/kg

darf mit der Klasse A1 gefahren werden.

Ein Motorrad mit 125 cm³, aber 15 kW Leistung, darf nicht mit der Klasse A1 gefahren werden.

Merke:
Bei der Klasse A1 müssen immer drei Werte geprüft werden: Hubraum, Leistung und Leistungsgewicht.


4. Klasse A2 – Motorräder bis 35 kW

Die Klasse A2 erlaubt das Fahren leistungsstärkerer Motorräder.

Mit der Klasse A2 dürfen Krafträder gefahren werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Motorleistung höchstens 35 kW,
  • Verhältnis von Leistung zu Gewicht höchstens 0,2 kW je Kilogramm,
  • das Motorrad darf nicht von einem Fahrzeug mit mehr als 70 kW Ausgangsleistung abgeleitet sein.

Auch Fahrzeuge mit Beiwagen sind erlaubt.

Gedrosselte Motorräder

Ein Motorrad darf für die Klasse A2 gedrosselt werden. Das ungedrosselte Ausgangsmodell darf jedoch nicht mehr als 70 kW leisten.

Beispiel

Ein Motorrad besitzt ursprünglich eine Leistung von 68 kW und wird ordnungsgemäß auf 35 kW gedrosselt. Wenn auch das vorgeschriebene Leistungsgewicht eingehalten wird, kann es mit der Klasse A2 gefahren werden.

Ein Motorrad mit ursprünglich 90 kW darf dagegen nicht auf 35 kW gedrosselt und anschließend mit der Klasse A2 gefahren werden.

Mindestalter

Das Mindestalter für den direkten Erwerb der Klasse A2 beträgt 18 Jahre.

Eingeschlossene Klassen

Die Klasse A2 schließt folgende Klassen ein:

  • A1,
  • AM.

Wer die Klasse A2 besitzt, darf deshalb auch Leichtkrafträder und Kleinkrafträder fahren.

Prüfungsfalle:
Entscheidend ist nicht nur die gedrosselte Leistung von 35 kW. Auch die ursprüngliche Leistung des Motorrads darf höchstens 70 kW betragen.


5. Klasse A – Motorräder ohne Leistungsbeschränkung

Die Klasse A ist die höchste Motorradfahrerlaubnisklasse.

Mit der Klasse A dürfen grundsätzlich alle Krafträder gefahren werden. Eine Begrenzung des Hubraums oder der Motorleistung besteht nicht.

Erlaubt sind beispielsweise:

  • leistungsstarke Motorräder,
  • Supersportler,
  • Reiseenduros,
  • Cruiser,
  • Motorräder mit Beiwagen.

Außerdem dürfen dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW gefahren werden.

Mindestalter beim direkten Zugang

Wer die Klasse A ohne vorherigen Besitz der Klasse A2 erwerben möchte, muss grundsätzlich mindestens 24 Jahre alt sein.

Aufstieg von A2 auf A

Wer die Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A bereits ab 20 Jahren erwerben. Für den stufenweisen Aufstieg ist grundsätzlich eine praktische Prüfung erforderlich.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW beträgt das Mindestalter grundsätzlich 21 Jahre.

Eingeschlossene Klassen

Die Klasse A schließt folgende Klassen ein:

  • A2,
  • A1,
  • AM.

Merke:
Mit der Klasse A dürfen alle Motorräder gefahren werden. Die tatsächliche Beherrschung des Fahrzeugs muss trotzdem jederzeit gewährleistet sein.


6. Der Stufenführerschein

Der Stufenführerschein ermöglicht es, schrittweise Erfahrung auf leistungsstärkeren Motorrädern zu sammeln.

Der typische Weg lautet:

A1 → A2 → A

Wer mindestens zwei Jahre im Besitz der niedrigeren Motorradklasse ist, kann unter erleichterten Bedingungen in die nächsthöhere Klasse aufsteigen. Beim stufenweisen Aufstieg ist grundsätzlich keine erneute theoretische Prüfung erforderlich. Es muss jedoch eine praktische Prüfung bestanden werden.

Beispiel

Eine Person erwirbt mit 16 Jahren die Klasse A1.

Nach mindestens zwei Jahren kann sie mit 18 Jahren die praktische Aufstiegsprüfung zur Klasse A2 ablegen.

Nach weiteren zwei Jahren Besitz der Klasse A2 kann sie frühestens mit 20 Jahren zur Klasse A aufsteigen.


7. Klasse B mit Schlüsselzahl 196

B196 ist keine eigene Führerscheinklasse

Die Schlüsselzahl B196 ist eine Erweiterung der Klasse B. Sie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen das Fahren von Krafträdern der Klasse A1.

Gefahren werden dürfen Krafträder mit:

  • höchstens 125 cm³ Hubraum,
  • höchstens 11 kW Motorleistung,
  • höchstens 0,1 kW/kg Leistungsgewicht.

Auch Motorräder mit Beiwagen sind möglich.

Voraussetzungen

Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter 25 Jahre,
  • Klasse B seit mindestens fünf Jahren,
  • Teilnahme an einer vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Fahrerschulung.

Eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung ist für die Eintragung nicht vorgesehen.

Einschränkungen

B196 ist keine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse A1.

Das bedeutet insbesondere:

  • Die Berechtigung gilt grundsätzlich nur in Deutschland.
  • Ein stufenweiser Aufstieg zu A2 oder A ist damit nicht möglich.
  • Für stärkere Motorräder muss eine reguläre Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden.

Merke:
B196 erweitert die Klasse B, ersetzt aber nicht die Fahrerlaubnisklasse A1.


8. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

    Klasse B

Die Klasse B berechtigt im Inland auch zum Führen bestimmter dreirädriger Kraftfahrzeuge.

Bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von mehr als 15 kW muss der Fahrer mindestens 21 Jahre alt sein. Diese Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands.

Dabei ist zu beachten, dass ein dreirädriges Kraftfahrzeug rechtlich nicht immer wie ein gewöhnliches Motorrad behandelt wird. Maßgeblich ist die Fahrzeugklasse, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.


9. Übersicht der Zweiradklassen

Klasse Typische Fahrzeuge Technische Grenzen Mindestalter
Mofa-Prüfbescheinigung Mofa, gedrosseltes Kleinkraftrad bis 25 km/h 15 Jahre
AM Moped, Mokick, Motorroller bis 45 km/h, meist bis 50 cm³ und 4 kW 15 Jahre
A1 Leichtkraftrad bis 125 cm³, 11 kW, 0,1 kW/kg 16 Jahre
A2 Motorrad mittlerer Leistung bis 35 kW, 0,2 kW/kg, Ausgangsleistung max. 70 kW 18 Jahre
A alle Motorräder keine Leistungsbegrenzung 24 Jahre direkt
B196 Leichtkrafträder wie A1 bis 125 cm³, 11 kW, 0,1 kW/kg 25 Jahre