Rückwärtsfahren
1. Bedeutung
Das Rückwärtsfahren ist ein besonders unfallträchtiges Fahrmanöver, da das Sichtfeld nach hinten stark eingeschränkt ist.
Die StVO (§ 9 Abs. 5 und § 10) schreibt vor:
👉 Rückwärtsfahren ist nur erlaubt, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen werden kann.
Rückwärtsfahren ist vor allem erforderlich beim:
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Ausparken,
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Einparken,
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Rangieren in engen Straßen,
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Wenden in mehreren Zügen.
2. Gefahren beim Rückwärtsfahren
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Eingeschränktes Sichtfeld: Fußgänger, Radfahrer, Kinder oder Hindernisse werden leicht übersehen.
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Toter Winkel: Spiegel zeigen nicht alles, besonders direkt hinter dem Fahrzeug.
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Plötzliche Hindernisse: z. B. geöffnete Autotüren, Einkaufswagen, Poller.
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Fußgänger oder Radfahrer: können unerwartet hinter dem Fahrzeug auftauchen.
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Zu schnelles Fahren: führt zu Kontrollverlust oder Unfällen.
3. Regeln nach StVO
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Rückwärtsfahren darf nur erfolgen, wenn es ohne Gefährdung möglich ist.
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Anweisung von Einweisern nutzen, wenn die Sicht nicht ausreicht.
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Auf Parkplätzen, Grundstücken und Einmündungen: besondere Vorsicht.
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Fußgänger haben Vorrang – immer anhalten, wenn sie queren.
4. Technik des Rückwärtsfahrens
Schaltfahrzeug
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Rückwärtsgang einlegen.
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Kupplung bis zum Schleifpunkt kommen lassen.
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Mit Kupplung + Bremse die Geschwindigkeit sehr langsam kontrollieren (Tasten).
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Blick über die rechte Schulter nach hinten, linke Hand oben am Lenkrad.
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Spiegel zusätzlich nutzen.
Automatikfahrzeug
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Wählhebel auf R (Reverse) stellen.
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Fuß leicht auf der Bremse lassen.
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Fahrzeug bewegt sich meist schon durch den „Kriechgang“.
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Geschwindigkeit nur mit Bremse regulieren, ggf. leicht Gas geben.
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Blickführung: über Schulter + Spiegel.
5. Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren
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Vor Beginn: Rundumblick → nach vorne, hinten, seitlich.
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Während des Fahrens: Hauptblickrichtung über Schulter nach hinten, Spiegelkontrolle ergänzend.
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Schulterblick Pflicht! Spiegel allein reichen nicht.
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Bei Unsicherheit sofort anhalten.
6. Typische Fehler
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Rückwärtsfahren ohne Rundumblick.
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Nur in Spiegel schauen → Fußgänger/Radfahrer übersehen.
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Zu schnell rückwärts fahren (mehr als Schrittgeschwindigkeit).
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Ohne Blinken in Parklücken zurücksetzen → andere Verkehrsteilnehmer werden überrascht.
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Fahrzeug rollt unkontrolliert, weil Kupplung oder Bremse falsch bedient werden.
7. Verhaltenstipps für Fahrschüler
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Immer sehr langsam (Schrittgeschwindigkeit) fahren.
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Fuß jederzeit bremsbereit.
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Sicherheitsbewusstsein: Im Zweifel lieber abbrechen und neu ansetzen.
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Einweiser nutzen, wenn Sicht eingeschränkt ist.
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Besonders vorsichtig in Bereichen mit Fußgängern oder Kindern (Parkplätze, Wohngebiete).
8. Merksätze für die Fahrschule
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„Rückwärts nur, wenn’s sicher ist.“
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„Spiegel helfen – Augen und Schulterblick entscheiden.“
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„Schrittgeschwindigkeit = mehr Zeit zum Reagieren.“
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„Wer nichts sieht, muss anhalten.“
9. Prüfungsrelevanz
Prüfer achten besonders auf:
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korrekten Rundumblick und Schulterblick,
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angemessene Geschwindigkeit (tasten),
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kontrolliertes Rangieren ohne Hektik,
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Sicherheit gegenüber Fußgängern und Radfahrern.
Fehler beim Rückwärtsfahren (z. B. fehlender Schulterblick, zu schnelles Fahren, Gefährdung anderer) sind ein häufiger Durchfallgrund in der Fahrprüfung.