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Sonderrechte und Rettungsgasse

Sonderrechte haben Fahrzeuge, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind.

Es wird gekennzeichnet durch blaues oder gelbes Blinklicht, durch akustische Signale (Einsatzhorn) oder durch Leuchtschrift.

Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahr, vor einer Baustelle, Unfallstelle oder einem überbreiten, langsamen oder Streufahrzeug. 

Welche Institution fällt dir ein?

Sonderfahrzeuge - wer nutzt sie?
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Zoll
  • Baustellenfahrzeuge
  • Räumfahrzeuge
  • Sanitätsdienste
  • ....

Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen

Das Verhalten hängt von der Umgebung ab, in der du dich aktuell befindest. Versuche frühzeitig festzustellen, woher das Einsatzfahrzeug kommt und wohin es fahren wird. Deshalb ist es nötig, Musik im Fahrzeug nur so laut zu hören, dass Außengeräusche noch wahrgenommen werden können.

Halte falls nötig an, fahre beiseite. Wenn es baulich möglich ist, weiche auf den Gehweg aus. Wenn es nötig ist, fahre vorsichtig ein Stück in die Kreuzung (auch bei "rot"). Besondere Rücksicht und Vorsicht gilt, wenn die Rettungsgasse wieder aufgelöst wird. 

 

🚨 Rettungsgasse bilden – so geht’s

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Außerorts / Autobahn / Landstraße (ab 2 Spuren)

  1. Linke Spur → so weit wie möglich nach links fahren

  2. Alle anderen Spuren → so weit wie möglich nach rechts fahren

  3. Standstreifen bleibt frei – nur Rettungsfahrzeuge dürfen ihn nutzen

  4. Schon bei stockendem Verkehr mit dem Bilden beginnen, nicht erst im Stillstand

  5. Rettungsfahrzeuge (z. B. Feuerwehr, Rettungswagen, Polizei) haben Vorrang in der Gasse


Innerorts

  1. Auch bei Stau sofort Platz in der Mitte lassen

  2. Beide Fahrtrichtungen fahren so weit wie möglich an den Rand

  3. Rettungsfahrzeuge dürfen mittig durchfahren

  4. Besonderheit: Auch Radfahrer und Motorräder müssen die Gasse frei halten


Merksatz