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Die Grundregel §1 StVO

Der §1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die grundlegende Regel, die das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr regelt. Er soll dazu beitragen, dass alle Verkehrsteilnehmer sicher und verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilnehmen und somit Unfälle, Verletzungen und Schäden vermieden werden können.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Rechtsvorschrift, die den Straßenverkehr regelt. Sie legt fest, welche Verhaltensweisen im Straßenverkehr erlaubt oder verboten sind, um das Zusammenleben im Straßenverkehr sicherer und harmonischer zu gestalten. Der §1 der StVO ist dabei die Grundlage für alle weiteren Regeln und Vorschriften, die in der StVO festgelegt sind.

Es ist wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer sich an den §1 der StVO halten, da dadurch das Zusammenleben im Straßenverkehr geprägt wird. Wenn alle Verkehrsteilnehmer vorsichtig und rücksichtsvoll sind, kann das Risiko von Unfällen, Verletzungen und Schäden minimiert werden.

 


(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Dieser Paragraph fasst die Grundregel der StVO zusammen, die besagt, dass jeder Verkehrsteilnehmer aufmerksam, vorsichtig und rücksichtsvoll handeln muss, um Schäden, Gefährdungen, Behinderungen oder Belästigungen für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.

Vorsicht

 "Vorsicht" bedeutet, dass jeder Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr aufmerksam und vorsichtig sein muss. Das heißt, er muss sich bewusst sein, dass es im Straßenverkehr immer wieder zu unvorhersehbaren Situationen kommen kann und daher seine Umgebung aufmerksam beobachten, um schnell und angemessen auf Gefahren reagieren zu können. Ein Beispiel dafür ist, dass ein Autofahrer aufmerksam auf Fußgänger achten sollte, die unerwartet die Straße überqueren könnten.